Fanatec Verbrauchergarantie

Der Hersteller (Endor AG) gewährt Verbrauchern im Sinne des Art. 2 Buchstabe e der europäischen Richtlinie 2000/31/EG aus Ländern der europäischen Union, der Schweiz und Norwegen zwei (2) Jahre Garantie auf alle Fanatec-Produkte.

Leistungen aus dieser Garantie können nur von solchen Verbrauchern gemäß den nachstehenden Bedingungen in Anspruch genommen werden.

Für einige Produkte können eine davon abweichende Garantiedauer und ein abweichender Verbraucherkreis gültig sein, wenn dies explizit in der jeweiligen Produktbeschreibung festgelegt ist.

Die Garantie ist an die Person des Erstkäufers (nachfolgend: Garantienehmer) gebunden und nicht übertragbar.

Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Gebiet des Landes, in welchem das Produkt erstmalig erworben wurde.

Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum bei Lieferung.

Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

 

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber über "www.fanatec.com Support"

Garantiegeber ist

Endor AG
E.ON-Allee 3
84036 Landshut
Tel.: +49 (871) 9221-122
Fax: +49 (871) 9221-221

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  • Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  • eigenmächtige Reparaturversuche
  • normaler Verschleiß

 

Garantieansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn das erworbene Produkt nach der Lieferung auf welche Weise verändert wurde. Dieser Ausschluss für Veränderungen gilt auch dann, wenn ein Garantiefall nach den obigen Bedingungen grundsätzlich vorliegen würde.

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware, inkl. RMA Nummer (wird von der Fanatec Support Abteilung vergeben), ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Falls das Produkt nicht bereits im Fanatec Kundenkonto des Garantienehmers hinterlegt ist, ist für die Beantragung der Garantieleistung gegebenenfalls eine Kopie der Originalrechnung (durch Hochladen als unveränderte PDF Datei im Supportbereich; „Produkt registrieren“) zur Verfügung zu stellen. Falls der betroffene Produkttyp über eine Seriennummer („SN“) verfügt, ist diese anzugeben.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung innerhalb des Gebiets des Landes, in welchem das Produkt erstmalig erworben wurde, für den Garantienehmer frachtfrei.

Eventuell verauslagte nationale Versandkosten werden in diesem Fall durch den Garantiegeber erstattet.

Ist demgegenüber für die Garantieabwicklung ein internationaler Versand (Hin- und/oder Rückversand) erforderlich, sind hierdurch verursachte Mehrkosten ungeachtet der etwaigen Anerkennung einer Garantiepflicht vom Garantienehmer zu tragen.

 

Hinweis: Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.